Fort- und Weiterbildung als oberstes Ziel

Steckt bei einer Leichenschau dem Leichnam noch das Messer in der Brust, gibt es keine Folgeprobleme: Die Staatsanwaltschaft übernimmt alle Kosten und wenn der Rechtsmediziner erst eine Stunde nach Alarmierung am Fundort eintreffen kann, dann wird eben gewartet. In den vorgenannten Fällen geht das nicht. Ein Taschenbuch der Rechtsmedizin, das die meisten praktizierenden Ärzte und die polizeilichen Todesermittler im Regelfall besitzen, ist meistens nicht zur Hand, wenn man es braucht – und oft auch hoffnungslos veraltet.
Der Große Atlas der Gerichtsmedizin
Auf unseren Fachtagungen ist dieses Dilemma immer und immer wieder von den Todesermittlern angesprochen worden. Dabei kam uns die Idee, einmal ganz neue Wege zu versuchen. Sowohl der Arzt als auch der Polizist haben bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Handy oder sogar ein Tablet bzw. ein Laptop bei der Hand, das internetfähig ist.
Wenn man rechtsmedizinisches Fachwissen am Arbeitsort aus dem Internet abrufen könnte, wäre das eine echte Verbesserung des Status quo. Die Idee war geboren! Und es dauerte auch nicht lange, bis wir jemanden gefunden hatten, der sich ans Werk machte. Fünf Jahre später – 2016 – ging der „Großer Atlas der Gerichtsmedizin“ ans Netz.
Spurenlose nicht-natürliche Todesfälle im Vergleich zur Kriminalstatistik
Das beinhaltet der Atlas
Heute kann jeder, der es möchte, rund um die Uhr und an jedem Ort, der über Internet verfügt, auf rechtsmedizinisches Wissen zurückgreifen. Und nicht nur das. Der Inhalt wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert. Mit mehr als 100 Fallbeispielen und deutlich über 4000 Fotos, Zeichnungen und Skizzen hat es sich zum größten Angebot dieser Art in Europa und auch darüber hinaus entwickelt. Die Landespolizeibehörden aller deutsche Flächenländer haben ihn im Abo und nutzen ihn als Arbeitshilfe und in der Polizeiausbildung. Die Kritik ist durchgehend positiv.
Wir sind stolz darauf, dass dieses aus der Polizeiarbeit und zunehmend auch aus ärztlichen Praxen nicht mehr wegzudenkende Standardwerk durch unsere Initiative ins Leben gerufen wurde und unterstützen das Projekt nach unseren Möglichkeiten.
Das bietet der Atlas der Gerichtsmedizin
Der Atlas beinhaltet im Wesentlichen die gesamte Palette der klassischen Gerichtsmedizin unter besonderer Berücksichtigung der Leichenschau und den frühen und späten Veränderungen an der Leiche. Ausgiebig werden die Kapitel Ersticken, scharfe, halbscharfe und stumpfe Gewalt sowie die Themen Schussverletzungen, Stromtod und thermische Veränderungen behandelt. Sonderkapitel wie Tauchen, Sturzgeschehen und Unfälle sowie einige Spezialthemen runden den Inhalt ab.
Für Polizisten gibt es zusätzlich noch einen Ordner, in dem polizeispezifische Fragen abgehandelt werden.
Der Atlas ist die größte öffentlich zugängliche Daten- und Fallsammlung in Europa.
Der Forensik-Atlas
Der Große Atlas der Gerichtsmedizin ermöglicht es jedem Interessenten rund um die Uhr und an jedem Ort der Welt mit Internetzugang aktuelles rechtsmedizinisches Wissen in deutscher und englischer Sprache abzurufen. Hier geht es zum Atlas.
Fehler bei der Leichenschau können weitreichende Folgen haben – von falscher Todesursache bis hin zur Übersehen von nichtnatürlichen Todesfällen. Wir erklären hier, wie eine systematische Plausibilitätsprüfung, etwa durch unabhängige, extern qualifizierte Ärzte helfen kann, Dokumentationen zu validieren, Verdachtsfälle rechtzeitig zu erkennen und den Prozess abzusichern. Mit dieser Lösung wird Leichenschau zur ernsthaften Sicherheitsmaßnahme – und bleibt nicht mehr nur ein bürokratischem Akt.
Zertifizierter Online-Kurs "Qualifizierte Leichenschau"
Doch damit nicht genug. Nach dem erfolgreichen Start des Atlasses entstand die Idee, noch ein weiteres Problem zu lösen. Seit vielen Jahren ist sich die Fachwelt einig, dass die Ausübung der Leichenschau an den Nachweis einer speziellen Qualifikation gebunden sein sollte. Dazu gibt es unzählige Beschlüsse bis hin zur Justiz- und zur Gesundheitsministerkonferenz. Letztmalig wurde auf die Ereignisse um Niels Högel die Forderung vom „Sonderausschuss Patientensicherheit“ des niedersächsischen Landtages erhoben. Die Umsetzung durch die Landesärztekammern scheiterte immer an deren fehlenden personellen Kapazitäten. Aus diesem Sachverhalt entsprang die Idee, das Problem über einen Onlinekurs zu lösen. Es gelang uns wieder, zwei Experten zu gewinnen – und Anfang 2021 stand das Projekt: Jeder Interessierte kann sich jetzt in seiner Freizeit an dem Ort seiner Wahl anhand eines Programmes über das Internet fortbilden und sein Wissen im Rahmen von vier Prüfungsprogrammen – Leichenschau und Verhalten am Fundort; Leichenschauschein und ICD; Meldepflichten und Rechtsfragen sowie rechtsmedizinische Grundlagen incl. Todeszeitbestimmung – testen. Ausbildungsgrundlage ist der von uns initiierte „Großer Atlas der Gerichtsmedizin“. Beantwortet der Interessierte in den vier Prüfungskomplexen jeweils 80% der Fragen richtig, kann er sich ein Zertifikat ausdrucken, in dem seine Befähigung zur Durchführung qualifizierter Leichenschauen bestätigt wird. Die Ärztekammer hat diesen Kurs zertifiziert und belohnt jeden Arzt nach erfolgreichem Abschluss mit 9 Fortbildungspunkten.
Damit haben wir für die Politik das Tor geöffnet, die seit langem bestehenden Beschlüsse zur Professionalisierung der Leichenschau ohne eine Mehrbelastung der Ärztekammern umzusetzen.
Erstmals in Deutschland steht – auf unsere Initiative hin – bundesweit ein einheitliches Programm zur Ausbildung und Prüfung von Leichenschauern zur Verfügung, das von Ärzten und von Polizisten gleichermaßen genutzt wird.

Bildunterschrift
Impressionen aus dem Online-Kurs
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