Scheintod – eine Einleitung

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Die Angst, lebendig begraben zu werden, lässt sich bis in die frühen Zeiten der Menschheitsgeschichte zurückverfolgen. Berichte, dass tot geglaubte Menschen plötzlich wieder Lebenszeichen zeigten und Erzählungen von Kratzspuren an der Innenseite von Särgen erzeugten bei vielen Menschen eine z.T. panische Angst, lebendig begraben zu werden. Das führte beispielsweise zu dem Verbot, vermeintlich verstorbene unmittelbar nach der mutmaßlichen Todesfeststellung zu bestatten. Dieses Verbot gilt in Deutschland bis heute. In Leichenhallen wurden Vorrichtungen entwickelt, die die Extremitäten und den Kopf eines Verstorbenen über Seile mit einem Glöckchen verbanden. Geringste Bewegungen sollten das Glöckchen zum Klingen bringen. Ein Leichenwärter überwachte die Verstorbenen rund um die Uhr bis zur Bestattung. Damit aber nicht genug: Besonders ängstliche ließen ihre Särge mit einer Art Schnorchel und einer externen Glocke versehen, so dass ein Wiedererwachter Luft zum Atmen und die Möglichkeit hatte, sich bemerkbar zu machen. Dass solchen Särgen auch Nahrungsmittel beigegeben wurden, versteht sich von selbst. Ein Grabwächter hatte mehrere Tage an einem solchen Grab zu wachen und auf Glockenzeichen bzw. Hilferufe zu achten.

Wie kann so etwas passieren?

Das Problem ist bis heute aus der ärztlichen Praxis nicht völlig verschwunden. Nicht häufig aber dennoch regelmäßig hört man von Fällen, bei denen der für tot Erklärte auf dem Weg zum Bestatter oder erst in der Leichenhalle wieder Lebenszeichen erkennen lässt. Wie kommt das?

Es gibt eine Reihe von Ereignissen – zum Beispiel ein Schlaganfall – die den Menschen in den Zustand einer tiefen Bewusstlosigkeit mit nicht mehr wahrnehmbarer Atmung bzw. nicht mehr wahrnehmbarem Puls oder Herzschlag bringen können. Man spricht von einer Vita reducta bzw. minima (reduziertes bzw. geringstes Leben). Auch Vergiftungen können einen solchen Zustand herbeiführen.

Noch im vergangenen Jahrhundert stellten die Ärzte den Tod ausschließlich über das Fehlen von Atmung, Herzschlag und Puls fest: Eine Feder wurde vor die Nase gehalten, man schaute, ob sie sich bewegt; ein Spiegel vor dem Mund verriet durch beschlagen, dass die Person noch atmete und ein mit Wasser gefülltes Glas auf den Bauch gestellt sollte bei einem noch Lebenden Wasserbewegungen zeigen. Es gab aber auch noch viel drastischere Methoden, die hier nicht weiter erläutert werden sollen.

Nach Angaben erscheint das Wort „Scheintod“ erstmals 1788 als deutsches Substantiv.

Ab wann ist man tot?

Aufgrund neuer Diagnosemöglichkeiten ist der eingetretene Tod eines Menschen heute sicher festzustellen. Fehlender Puls etc. gelten heute als unsichere Zeichen des Todes. Der eingetretene Tod darf nur bei sichereren Todeszeichen bescheinigt werden. Dies sind:

  • Das Auftreten von Totenflecken (20 bis spätestens 30 min nach dem Tod),
  • das Auftreten der Totenstarre,
  • Mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen,
  • Zeichen fortgeschrittener Leichenveränderungen,
  • zehnminütige EKG-Null-Linie und
  • Hirntodnachweis durch Elektroenzephalografie.
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Bildunterschrift

Ist die Praxis der Leichenschau scheintot?

Todesfeststellung und die Ermittlung der Todesursache, Todes- und Liegezeitbestimmung, die Bestimmung der Todesart und die Rekonstruktion von Sterbevorgängen sind Arbeitsgegenstände einer Vielzahl wissenschaftlicher Fachgebiete. Rechtsmedizin und Kriminalistik, Toxikologie und Spurenkunde sowie entomologische und Isotopengutachten seien nur stellvertretend genannt. Obwohl wir nie dagewesene Möglichkeiten haben, Todesermittlungen zum Erfolg zu führen, hängt die Praxis weit hinter den Möglichkeiten zurück. Wenn in unserem Land etwa 75% aller Todesfälle defacto nicht daraufhin untersucht werden, ob sie eines nicht natürlichen Todes gestorben sind, dann ist das für einen Staat, der den Schutz des menschlichen Lebens zu einem seiner höchsten Rechtsgüter erklärt, eine beschämende Visitenkarte.

Wir wollen den Finger aber nicht nur in diese Wunde legen, sondern versuchen, Lösungswege aufzuzeigen, über neue Erkenntnisse und Trends informieren, Wissen vermitteln und den fachübergreifenden Informationsaustausch fördern. Dazu haben wir uns drei Tätigkeitsschwerpunkte gesetzt:

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Bildunterschrift

Wir arbeiten mit folgenden Institutionen zusammen

bdk - Bund deutscher Kriminalbeamter e.V.
Fachhochschule (für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege) MV

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Wir stellen eine kompetente Plattform für interdisziplinäre Fortbildung und Vernetzung im Bereich Rechtsmedizin und Todesermittlung. Durch regelmäßige Tagungen stärken wir den interdisziplinären Austausch, fördern Qualitätsstandards und dienen als Forum für fächerübergreifende Problemlösungen in forensisch relevanten Fragen.

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