Die Leichenschau am Fundort

In Deutschland steigt die Anzahl der jährlichen Todesfälle seit geraumer Zeit kontinuierlich an; sie liegt derzeit bei knapp einer Million Verstorbener im Jahr. Hauptsterbeorte sind die Krankenhäuser mit über 50% und das häusliche Umfeld mit knapp 25% der Todesfälle – beide mit jeweils abnehmender Tendenz. Alten- und Pflegeheimen, Palliativstationen und Hospizen gewinnen als Sterbeorte von Jahr zu Jahr mehr an Bedeutung.
Chronologie der Ineffektivität
1983 stellten die Generalstaatsanwälte der Bundesrepublik fest, dass das praktizierte Leichenschausystem nicht in der Lage ist, nichtnatürliche Todesfälle mit der notwendigen Sicherheit zu erkennen und ermahnten die Gesundheitsminister der Bundesländer, diesen Mangel abzustellen.
In der 1986/87 erhobenen Görlitzer Studie, bei der von 1060 Verstorbenen 1023 seziert wurden, stimmten in ca. 47% der Fälle die Sektionsdiagnosen mit der im Leichenschauschein dokumentierten Todesursache nicht überein. In Altenheimen betrug die Fehlerquote 67%.
1997 wurde in einer multizentrischen Studie der rechtsmedizinischen Institute der Bundesrepublik festgestellt, dass in Deutschland etwa jedes zweite Tötungsdelikt unerkannt bleibt.
Zwischen 1999 und 2005 tötet ein Krankenpfleger in 2 norddeutschen Krankenhäusern mehr als 100 Patienten, ohne dass dies bemerkt wurde.
2013 veröffentlicht die Universität Witten-Herdecke eine Studie, nach der jedes Jahr zwischen 25.000 und 58.000 Patienten durch unerwünschte Medikamentenwirkung zu Tode kommen, rund die Hälfte wegen falsch verschriebener Medikamente. Das Leichenschausystem erfasst die Fälle nicht.
Eine Studie der Universität Rostock aus dem Jahre 2017 zeigte auf, dass weniger als 3% der 10.000 untersuchten Todesbescheinigungen fehlerfrei ausgefüllt waren, ein gutes Viertel wies mindestens einen schwerwiegenden Fehler auf, mehr als 50% mindestens vier leichte. Hauptkritikpunkt waren nicht nachvollziehbare Kausalketten.
Die Zahlen sprechen für sich
Gründe für die Ineffektivität
Der Zeitdruck
Leichenschauen werden häufig unter Zeitdruck durchgeführt. In Großstädten wird in etwa jedem zweiten Todesfall der Notarzt alarmiert und für Todesfälle außerhalb der regulären Ambulanzzeiten sind ärztliche Notdienste zuständig. Beide kennen den Verstorbenen nicht und arbeiten die Leichenschau zwischen zwei – nicht selten dringenden - Hausbesuchen bzw. Notarzteinsätzen ab. Wird am Tage der Hausarzt gerufen, so muss dieser in der Regel ein vollbesetztes Wartezimmer zurücklassen und wird alles daransetzen, schnellstmöglich in seine Praxis zurückzukehren.
Merke
Ans Ende seiner Sprechstunde verlagern darf der Arzt die Leichenschau nicht, da jede Leichenschau solange als Notfalleinsatz gilt, bis der Tod offiziell festgestellt wurde. Bei einem verspäteten Erscheinen setzt der Arzt sich der Gefahr aus, sich u.U. einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht zu haben.

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Die örtliche Situation
Leichenschauer werden auch an Orte gerufen, an denen eine ordnungsgemäße Leichenschau nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. In erster Linie ist dabei an den öffentlichen Raum: Plätze, Kaufhallen, Verkehrsmittel oder dgl. zu denken. Es kommt aber auch vor, dass der Verstorbene an einer schlecht zugänglichen oder unzureichend beleuchteten Stelle gefunden wird; in anderen Fällen kooperieren die Angehörigen nicht mit dem Leichenschauer, in dem sie den Ort der Leichenschau nicht verlassen wollen oder sich einer vollständigen Entkleidung des Leichnams widersetzen. Und es gibt auch Situationen, in denen die vollständige Entkleidung des Leichnams nicht möglich ist (Totenstarre, Körpergewicht).

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Der Qualifizierungsstand
Die Ausübung der Leichenschau ist in Deutschland weder an einen bestimmtem Aus- oder Weiterbildungstand noch an den Nachweis praktischer Erfahrungen gebunden. Jeder niedergelassene Arzt ist während der Dienstzeit zu dieser Tätigkeit verpflichtet, wenn er gerufen wird. Einer Hamburger Studie zufolge machen ca. 2/3 aller Hausärzte weniger als 10 Leichenschauen pro Jahr, nur 1/3 haben eine praktische Ausbildung in der Leichenschau genossen und nur jeder zweite macht die Leichenschau immer an der vollständig entkleideten Leiche. Aus Österreich kommt die Erkenntnis, dass etwa 20% aller Ärzte eine deutliche innere Abneigung haben, tote Menschen intensiv zu untersuchen.

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Unser Fazit:
Ein ganz erheblicher Teil der Leichenschauen in Deutschland wird
- unter Zeitdruck,
- situationsbedingt unvollständig,
- von für diese Tätigkeit schlecht qualifizierten Ärzten und
- teilweise auch nur bedingt motiviert
durchgeführt.
Die Leichenschau gehört in vieler Hinsicht zu den unattraktivsten ärztlichen Tätigkeiten überhaupt.
Seit langem (von der Politik) geforderte Lösungen
Sie wurden am deutlichsten von einer Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz im Jahre 2009 formuliert vom niedersächsischen Landtagssonderausschusses „Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ 2016 bestätigt. Die wesentlichsten sind:
Trennung von Todesfeststellung und Leichenschau (wo es sinnvoll ist),
Professionalisierung der Leichenschau,
Durchführung der Leichenschau in Krankenhäusern durch externe Spezialisten

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Trennung
von Todesfeststellung und Leichenschau
Professionalisierung
der LS durch den Einsatz speziell qualifizierter Ärzte
Sechs-Augen-Prinzip
unter Einbeziehung auswärtiger Spezialisten
1. Trennung von Todesfeststellung und Leichenschau
Ist der Tod eines Menschen durch einen Arzt offiziell festgestellt worden, relativiert sich die Dringlichkeit der Leichenschau. Der Notarzt kann sich ohne schlechtes Gewissen zeitnah seiner eigentlichen Tätigkeit, der Rettung von Menschenleben, widmen und der Leichenschauer kann seine Tätigkeit ohne Zeitdruck in seine Arbeitsplanung einordnen.
Dasselbe gilt auch für Leichenschauen an einem ungeeigneten Ort. Nach einer Todesfeststellung kann der Leichnam an einen für die Leichenschau geeigneten Ort überführt und dort getätigt werden, es sei denn, es ergeben sich Anhaltspunkte für ein nichtnatürliches Geschehen.
Auf diese Weise gibt man dem Leichenschauer die nötige Zeit für ein sorgfältiges Arbeiten und entzieht Rechtfertigungen für ein unsorgfältiges Arbeiten den Boden.
In der Freien Hansestadt Bremen wird dieses Model seit 1994 mit großem Erfolg praktiziert.
Die Validität der Mortalitätsstatistik wird gesteigert, wenn der behandelnde Arzt die Todesursache definiert – und nicht der Bereitschaftsarzt.

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2. Professionalisierung der Leichenschau
Die Leichenschau gehört zu den ganz wenigen ärztlichen Tätigkeiten, die ohne jegliche spezielle Qualifikation von jedem approbierten Arzt geleistet werden darf oder sogar muss. Während jeder lebende Patient einen Anspruch auf fachärztliche Behandlung hat, wird dem Toten ein solches Recht versagt. Der Schutz des Lebens gehört zu den höchsten Gütern, die unsere Gesellschaft zu verteidigen hat. Professionell vorgehenden und mit modernsten Methoden agierenden Tätern kann man nicht mit Ärzten entgegentreten, die über keinerlei Spezialwissen verfügen oder dieses bestenfalls in einem Crashkurs erworben haben.

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3. Durchführung der Leichenschau in Krankenhäusern durch externe Spezialisten
In Krankenhäusern und Alten- bzw. Pflegeheimen sterben fast ¾ aller Menschen. Dort, wo sich viele polymorbide Menschen mit hohem diversen Medikamentenverbrauch aufhalten, ist es am einfachsten, unbemerkt zu töten. Deshalb sollte diesen Einrichtungen ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Die Durchführung der Leichenschau durch externe Spezialisten ist bei einer Trennung von Todesfeststellung und Leichenschau sinnvoll und unkompliziert über Leichenschaudienste umsetzbar.

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